Rom: Gerichtsentscheid zu gleichgeschlechtlichen Eltern

Im Streit über die Anerkennung von Kindern aus Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern muss sich jetzt Italiens Verfassungsgericht äußern. Die Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt Padua kündigte gestern Abend an, man wolle das oberste Gericht in Rom kontaktieren, um die Elternrechte gleichgeschlechtlicher Paare klären zu lassen. Die Anwälte mehrerer „Regenbogenfamilien“ zeigten sich mit diesem Beschluss zufrieden.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft ein Gericht in Padua über den rechtlichen Status von insgesamt 37 Kindern entscheiden lassen, bei denen in den vergangenen sechs Jahren in der Geburtsurkunde jeweils zwei Mütter als Eltern eingetragen wurden. Das Verfahren begann gestern. Die „Regenbogenmütter“ und ihre Angehörigen protestierten vor Beginn des Verfahrens vor dem Justizpalast in Padua.

Bürgermeister ließen Eintragungen zu

In Italien kann in gleichgeschlechtlichen Familien lediglich diejenige Frau als Mutter anerkannt werden, die das Kind auf die Welt gebracht hat. Seit 2017 haben jedoch einige Gemeinden begonnen, auch gleichgeschlechtliche Paare, die ein Kind per Leihmutterschaft und künstliche Befruchtung zur Welt gebracht haben, als Eltern zu registrieren, obwohl das gegen das Gesetz verstößt.

Die Registrierung erfolgte meist in Gemeinden unter der Führung von Linksparteien, die „Regenbogenfamilien“ offen gegenüberstehen. Dabei nutzten die Bürgermeister eine rechtliche Grauzone.

Gleichgeschlechtliche Familien sind in Italien per Gesetz zwar nicht vorgesehen, aber auch nicht explizit verboten, was den Gemeinden bisher einen gewissen Ermessensspielraum erlaubte – bis zum Amtsantritt der Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni vor 13 Monaten.