Deutsches Verfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt

Wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse hat das deutsche Verfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit der Budgetänderung wollte die Regierung Kredite für den Klimaschutz einsetzen, die ursprünglich für CoV-Maßnahmen gedacht waren.

Der Umfang des „Klima- und Transformationsfonds“, in dem das Geld nun eingeplant ist, schrumpft daher um 60 Milliarden Euro. „Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren“, erklärte das höchste deutsche Gericht heute in Karlsruhe. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt.

„Klatsche mit Wumms“

Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im deutschen Bundestag, bezeichnete das Urteil als „eine Klatsche mit Wumms für den Bundeskanzler und die Ampelkoalition“. „Das heutige Urteil hat diese links-gelbe Haushaltsmanipulation für verfassungswidrig und nichtig erklärt“, sagte Dobrindt. Im Ergebnis klaffe nun ein gigantisches 60-Milliarden-Loch im Bundeshaushalt. „Die Ampel verantwortet damit auch einen grob verfassungswidrigen Haushalt.“

Die deutsche Regierung legt Vorhaben vorübergehend auf Eis, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollten. Das gelte für Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre – mit Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). „Wir werden umgehend damit beginnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2024 fortfolgend aufzustellen.“

Erhebliche Auswirkungen

Das Urteil kann laut Lindner weitgehende Auswirkungen auf die Haushaltspolitik von Bund und allen Ländern haben. Daher werde es eingehend geprüft, sagte er.

Auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, die neuen Vorgaben zur Haushaltsaufstellung „genau zu beachten“. Es sei denkbar, dass das Urteil „eine sehr tiefgreifende Veränderung der Haushaltspraxis“ zur Folge haben werde, sagte Scholz heute im Plenum des Bundestags. „Da gebietet sich kein Schnellschuss, sondern eine sorgfältige Prüfung.“