Journalisten-KV: VÖZ will Kündigung zurücknehmen

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) plant offenbar, die im September ausgesprochene Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrags (KV), die mit Jahresende wirksam geworden wäre, zurückzunehmen.

Das geht aus einer der APA vorliegenden Vereinbarung von gestern zwischen dem VÖZ und der zuständigen Sektion in der Gewerkschaft GPA hervor. Diese muss noch in den Gremien beschlossen werden. Dann sollen zügig Verhandlungen aufgenommen werden, die bis längstens 15. September 2024 dauern sollen. Auf Kampfmaßnahmen wird bis dahin verzichtet.

Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender des zuständigen Wirtschaftsbereichs der GPA, sagte auf Anfrage, dass gerade ein Rundlaufbeschluss durchgeführt wird. Das Ergebnis des „Formalakts“ soll Ende der Woche vorliegen. Der VÖZ soll noch im November eine Vorstandssitzung abhalten. VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger war vorerst nicht erreichbar.

Erster Austausch von Positionen Mitte Dezember

Stimmen beide Gremien der Vereinbarung zu, tritt diese mit sofortiger Wirkung in Kraft. Anschließend werden „zügig“ Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrags aufgenommen, wobei detaillierte Positionspapiere bis zum 18. Dezember ausgetauscht werden sollen. Kullmann will die Verhandlungen in einer „vernünftigen Zeit mit einem vernünftigen Ergebnis“ abschließen.

Der VÖZ hatte den KV ohne Vorwarnung und Vorgespräche im September gekündigt und als Begründung ökonomische und technologische Herausforderungen der Branche angeführt. Gefordert wurde eine Anpassung an „herrschende Gegebenheiten“ wie Preissteigerungen und sinkende Gesamtumsätze. Auch Arbeitsprozesse wollte der VÖZ umgestalten.

Ohne Rücknahme der Kündigung, laut Kullmann ein „schweres Foul“, wollte die Gewerkschaft nicht in Verhandlungen eintreten. Es gab Betriebsversammlungen und bundesweite Betriebsrätekonferenzen, auch eine Streikfreigabe wurde beantragt.