Zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die Europäische Kommission hat heute mehrere Aufforderungen an Österreich gerichtet, weil es Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht erfülle. Zwei Vertragsverletzungsverfahren wurden gestartet, weil Österreich die Abfallrahmenrichtlinie sowie die EU-Vorschriften zum einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht richtig umsetze. Weitere Umsetzungsmängel gebe es beim Europäischen Haftbefehl, der Verbandsklagenrichtlinie und den EU-Regeln gegen Luftverschmutzung.

Die Kommission bemängelt bei der österreichischen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie u. a. die Berechnung der Recyclingziele sowie den Abfallbewirtschaftungsplan. Die Frist für die Mitgliedsstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, ist am 5. Juli 2020 abgelaufen.

Neben Österreich haben fünf weitere Mitgliedsstaaten wegen einer bisher nicht ordnungsgemäßen Umsetzung Aufforderungsschreiben aus Brüssel erhalten.

Zudem stehen die nationalen Bestimmungen zum Schienenverkehr in Österreich sowie in Ungarn laut Kommission nicht im Einklang mit der Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Die Kommission ist außerdem der Ansicht, dass das österreichische Recht den Umfang der Infrastruktur-Verwaltungsfunktionen einschränkt, die zwischen verschiedenen Infrastrukturbetreibern geteilt werden können.

Frist von zwei Monaten

Die Kommission richtete weiters an Österreich, Tschechien und Ungarn Aufforderungsschreiben, um die Anforderungen des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl einzuhalten. Österreich habe die Bestimmung zum optionalen Ablehnungsgrund nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Die Mitgliedsstaaten haben jeweils zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungsschreiben zu reagieren und die von der Kommission angesprochenen Mängel zu beheben. Sollte keine zufriedenstellende Antwort eingehen, kann die Kommission ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Das ist der nächste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren.