Denkmalschutz: Gesetzesnovelle nun in Begutachtung

Pünktlich zum heurigen 100-jährigen Bestehen des Denkmalschutzgesetzes hat das Kulturministerium nun eine Novelle desselben in Begutachtung geschickt. Die Neuerungen umfassen etwa die Berücksichtigung von Ökologisierungsmaßnahmen bei Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden, die Verankerung des UNESCO-Welterbes und eine stärkere Erhaltungspflicht für Eigentümer von Denkmalen, teilte Grünen-Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer mit.

Ökoaspekt spielt zentrale Rolle

Ein zentraler Punkt im Entwurf ist der Ökoaspekt. So sollen künftig Möglichkeiten zu Veränderungen im Sinne des Klimaschutzes – Stichwort Energieeffizienz und nachhaltige Energiegewinnung – stärker berücksichtigt werden.

Außerdem soll das Bundesdenkmalamt (BDA) in einem rascheren Verfahren Gebäudeensembles gesammelt unter Schutz stellen können. Mit einer erweiterten Erhaltungspflicht soll wiederum dem bewussten Verfallenlassen von historischer Bausubstanz entgegengetreten werden.

Gesetzliche Verankerung von UNESCO-Welterbe

Darüber hinaus sieht die Novelle eine gesetzliche Verankerung des UNESCO-Welterbes vor, wobei das BDA eine zentrale Koordinationsrolle einnehmen wird. Moderne Bestimmungen in Sachen Ausfuhr von Kulturgütern und eine praxistauglichere Regelung für die Verwahrung von denkmalschutzrelevanten Funden im Zuge von Bauarbeiten wurden ebenfalls angekündigt.

Mit den Neuerungen reagiere man nicht zuletzt auf Lücken und Problemstellungen, die sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten aufgetan hätten, resümierte Mayer. Die Begutachtung läuft sechs Wochen lang. Angestrebt wird, dass die Novelle im Laufe des ersten Halbjahres 2024 in Kraft tritt, wie es auf APA-Anfrage hieß.