Richterin findet deutliche Worte für Trump

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat mit Blick auf die Wahlen 2024 einen juristischen Sieg errungen – das Urteil ist jedoch eine deutliche Verurteilung seines Handelns. Mit Blick auf die Kapitol-Attacke am 6. Jänner 2021 schrieb Richterin Sarah Wallace in ihrer Entscheidung: „Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Trump mit der konkreten Absicht gehandelt hat, politische Gewalt anzustacheln und sie gegen das Kapitol zu richten, um die Bestätigung des Wahlergebnisses zu stören.“

Der Republikaner habe mit seiner Rede damals zu „unmittelbarer gesetzloser Gewalt“ aufgerufen. Seine Worte und sein Verhalten seien die „tatsächliche Ursache“ des Sturms auf das Kapitol gewesen.

Hintergrund ist, dass diverse Kläger in verschiedenen US-Bundesstaaten versuchen, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentenwahl 2024 zu streichen. Sie argumentieren mit einem Verfassungszusatz, wonach Personen von Wahlen ausgeschlossen sind, die einen „Aufstand“ gegen die Verfassung angezettelt haben.

Klagen in mehreren Bundesstaaten gescheitert

In den Bundesstaaten Michigan und Minnesota sind sie bereits gescheitert – am Freitagabend (Ortszeit) auch in Colorado. Richterin Wallace kam zu dem Schluss, dass sich die Klausel explizit nicht auf das Präsidentenamt bezieht und Trump daher in dem Bundesstaat auf dem Wahlzettel für die Vorwahlen der Republikaner bleiben darf.

Trump, der nach der Wahl 2024 wieder ins Weiße Haus will, ist unter anderem deswegen auf Bundesebene wegen versuchten Wahlbetrugs angeklagt. Dem 77-Jährigen wird unter anderem eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten zur Last gelegt.

Das Urteil aus Colorado ist nicht bindend für den Prozess, der in Washington im kommenden Jahr ansteht. Es handelte sich auch nicht um ein Strafverfahren. Bedeutsam ist aber trotzdem, dass eine Richterin mit Blick auf die Ereignisse 2021 zu einer solch deutlichen Verurteilung Trumps kommt. Sie wies auch die Verteidigung des Ex-Präsidenten zurück, wonach es sich bei dessen Rede lediglich um eine freie Meinungsäußerung gehandelt habe. So argumentieren Trumps Anwälte in dem Verfahren auf Bundesebene.