Grünes Licht von EU für Qualitätsjournalismusförderung

Die Qualitätsjournalismusförderung ist ihrer Realisierung einen Schritt näher gekommen. Die EU-Kommission habe die geplante Förderung für Print- und Onlinemedien in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr genehmigt, teilte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) heute mit.

Um sie auch erstmals ausschütten zu können, muss sie im Parlament beschlossen werden. Raab, die sich vor mehreren Monaten mit den Grünen auf die Förderung geeinigt hatte, hofft auf eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr.

Auszahlung nach Beschäftigtenzahl

Drei Viertel der Mittel fließen an Journalismusförderung, die sich an der Anzahl der angestellten Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen oder auch der Anzahl von Auslandskorrespondenten bemisst.

Zusatzmittel fließen in diesem Bereich etwa für ein vorhandenes Redaktionsstatut, Fehlermanagement- und Qualitätssicherungssysteme sowie Frauenförderpläne. Kritisiert wurde einst in mehreren Stellungnahmen, dass diese nicht verpflichtend vorhanden sein müssen, um Fördermittel zu erhalten.

2,5 Millionen Euro sind für die Förderung der inhaltlichen Vielfalt reserviert. 1,5 Millionen Euro stehen für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen bereit. Der Rest geht in die Bereiche Medienkompetenz und Medienforschung wie auch an Presseclubs und den Österreichischen Presserat. Mitgliedschaft bei Letzterem ist nicht nötig, um Gelder zu erhalten.

Reine Fachmedien nicht inkludiert

Als allgemeine Fördervoraussetzung gilt, dass es sich nicht um ein reines Fachmedium, sondern ein Universalmedium handelt, das über mehrere Bereiche wie Politik, Sport, Kultur und auch Wissenschaft und Forschung berichtet. Letztere Themen waren in der Ursprungsfassung nicht erwähnt, was für Kritik sorgte.

Bei Tageszeitungen müssen mindestens sechs Journalisten hauptberuflich tätig sein, bei Wochenzeitungen und Magazinen mindestens zwei, bei Onlinemedien mindestens drei. Onlinemedien müssen zudem mindestens 150.000 Unique User pro Monat aufweisen. Diese Hürde wurde im Vergleich zum Gesetzesentwurf, der 300.000 Unique User und eine Mindestzeichenanzahl in Höhe von 30 Millionen vorsah, gesenkt.