Parlament gibt grünes Licht für „Recht auf Reparatur“

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen nach dem Willen des Europaparlaments Produkte künftig leichter reparieren lassen können. Damit soll der Konsum in Europa nachhaltiger werden, teilte das Parlament heute mit.

Die Abgeordneten stimmten in Straßburg für eine Position zum „Recht auf Reparatur“. Laut diesem könnten Hersteller verpflichtet werden, bestimmte Produkte unter Umständen auch dann zu reparieren, wenn sie nicht mehr unter die gesetzliche Garantie fallen.

Auch während der Garantiezeit kämen Verkäuferinnen und Verkäufer nur dann um eine Reparatur herum, wenn sie teurer als ein Neukauf, nicht möglich oder für die Verbraucher ungünstig wäre. Außerdem soll die gesetzliche Garantie dem Vorschlag zufolge um ein Jahr verlängert werden, falls ein Produkt repariert wurde.

Grundlage für die neuen Regeln ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März. Nach Angaben der Brüsseler Behörde verlieren Verbraucher nicht nur viel Geld, wenn sie sich für einen Austausch statt für eine Reparatur entscheiden. Darüber hinaus verursache die vorzeitige Entsorgung noch gebrauchsfähiger Produkte hohe Treibhausgasemissionen und jährlich mehr als 30 Millionen Tonnen Müll.

Nun müssen Parlament und die ebenfalls an der Gesetzgebung beteiligten EU-Staaten gemeinsam endgültige Vorgaben verhandeln.