Aus für Steuer auf PV-Anlagen gilt auch für „Balkonkraftwerke“

Wer mit dem Kauf einer PV-Anlage liebäugelt, ist gut beraten, den Kauf erst im Jänner zu tätigen. Denn ab 2024 sind PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt (kWp) von der Umsatzsteuer befreit.

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