Maturareisen: Geld zurück für X-Jam-Kunden

X-Jam hat jahrelang unerlaubte Gebühren und Zusatzentgelten verlangt, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Betroffene Kundinnen und Kunden können ihr Geld zurückfordern. Laut Arbeiterkammer (AK), die das Unternehmen geklagt hatte, kann es um mehrere hundert Euro pro Person gehen.

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