VÖZ nimmt KV-Kündigung unter Auflagen zurück

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat die im September ausgesprochene Kündigung des Journalistenkollektivvertrags (-KV), die mit Jahresende wirksam geworden wäre, unter Auflagen zurückgenommen. Der Beschluss wurde vom Vorstand in einer Sitzung heute getroffen, hieß es. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Journalistinnen- und Journalistengewerkschaft in der GPA wurde angenommen.

„Zügig Verhandlungen über Reform“

Eine der Bedingungen ist nun, dass „zügig Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrages aufgenommen werden“, hieß es weiter. Diese sollen spätestens bis zum 15. September 2024 abgeschlossen sein. Während der Verhandlungen verpflichten sich beide Seiten dazu, auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten.

Die Kompromisslösung trete nach erfolgter Zustimmung in den Gremien von VÖZ und GPA „mit sofortiger Wirkung in Kraft“. Außerdem wurde ein monatliches Kündigungsrecht des Kollektivvertrags vereinbart, bisher galt ein jährliches.

VÖZ: Dringlichkeit angekommen

Das Ziel des VÖZ sei stets eine Reform des Kollektivvertrags gewesen, „um auch im digitalen Zeitalter bestehen zu können und vor allem für jüngere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer attraktiv zu bleiben“, wurde VÖZ-Präsident Markus Mair zitiert.

„Mit unserer Kündigung haben wir ein klares Signal gesetzt und darauf aufmerksam gemacht, dass dringender Reformbedarf besteht, um nachhaltig Arbeitsplätze in der Branche zu sichern.“ Die Dringlichkeit sei angekommen. Durch die Rücknahme der Kündigung könne man nun gemeinsam an der Reform arbeiten, so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.