Nach Kontroversen: Gesetz in rein weiblicher Form abgesegnet

Der Ministerrat hat den von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in rein weiblicher Form vorgelegten Gesetzestext zur flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapGG) abgesegnet. Der Entwurf ist gestern als Regierungsvorlage im Nationalrat eingelangt. Dass im Gesetzestext ausschließlich von Mitarbeiterinnen, Notarinnen, Gesellschafterinnen und Rechtsanwältinnen die Rede ist, hatte im Vorfeld für Kontroversen gesorgt.

Um die Anfangsphase von Start-ups zu unterstützen, wird als neue Rechtsform eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) geschaffen. Hier ist das Mindeststammkapital 10.000 Euro statt 35.000 wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

ÖVP zunächst gegen rein weibliche Form

Der Koalitionspartner ÖVP hatte zunächst eine Abänderung gefordert. Es gebe für die Legistik klare Regeln, „die müssen vom Verfassungsdienst, der ja mir untersteht, auch angesprochen werden“, hatte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) erklärt.

Bereits bei der Präsentation des Entwurfs Ende Mai hatte sich Zadic „sehr stolz“ über die Formulierung gezeigt. Gegenüber ORF.at hatte Zadic festgehalten, dass es ihr damit wichtig sei, die Rolle von Gründerinnen in Österreich sichtbar zu machen. „Außerdem leisten wir mit dem Gesetz einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, denn Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln.“

Schreibweise nicht verfassungswidrig

Die Formulierung des Gesetzesentwurfes hatte auch unter Fachleuten für ambivalente Reaktionen gesorgt. So hatte Verfassungsrechtler Heinz Mayer die Schreibweise als „höchst ungewöhnlich“ bezeichnet. Sie führe zwar nicht zu einer Verfassungswidrigkeit, wenn klar ist, was gemeint sei. Man könne aber auch einfach die Paarform nehmen, also etwa Gründer und Gründerinnen schreiben.

Ähnlich äußerte sich der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, der als oberste Kontrollinstanz in Sachen Legistik gilt. Er prüft nicht nur den Inhalt von Entwürfen, sondern auch, wie sie verfasst sind. Laut dem Handbuch „Legistische Richtlinien“ aus dem Jahr 1990 sind Formulierungen so zu wählen, „daß sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen“.

Zum FlexKapGG-Entwurf verwiesen die Fachleute zunächst auf den Paragrafen, wonach sich die Bezeichnungen in weiblicher Form „auf alle Geschlechter in gleicher Weise“ beziehen. Dann hielten sie fest: „Sollte intendiert sein, den Entwurf in einer geschlechtergerechten Sprache zu formulieren, müssen Paarformen verwendet werden.“