Einigung auf EU-Behindertenausweis

Die EU-Mitgliedsstaaten einigten sich gestern auf einen EU-weiten Behindertenausweis sowie eine EU-Behindertenparkkarte. Alle Unionsbürgerinnen und -bürger mit einer Behinderung sollen überall in der EU von jeweiligen Spezialkonditionen und bevorzugten Behandlungen profitieren können, heißt es in einer Aussendung des Rates in Brüssel. Dazu gehörten beispielsweise verbilligte Tickets, Assistenz und Zugang zu reservierten Parkplätzen.

Die EU-Staaten müssen diese Sonderbehandlungen künftig allen Halterinnen und Haltern des EU-Behindertenausweises während einer Periode von bis zu drei Monaten zugestehen. Darüber hinaus steht es den Ländern frei, ob sie allen Unionsbürgerinnen und -bürgern die Spezialkonditionen gewähren oder nur den Halterinnen und Haltern einer nationalen Behindertenkarte.

Den EU-weiten Ausweis wird es dann sowohl in physischer als auch in digitaler Form geben, die Parkkarte zwingenderweise nur in physischer Form – Länder können aber freiwillig eine digitale Form anbieten.

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), der für Österreich an dem Ministertreffen teilnahm, drückte im Rat die Hoffnung aus, dass die entsprechende Richtlinie noch unter der belgischen Ratspräsidentschaft – also in der ersten Jahreshälfte 2024 – unter Dach und Fach gebracht werden kann.