AMS-Zugang für arbeitsunfähige Jugendliche ab Jänner

Jugendliche, die wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice (AMS) hatten, soll dieser ermöglicht werden. Das präsentierte die Bundesregierung im Juni, ein entsprechendes Gesetz wurde im Ministerrat verabschiedet. Dadurch soll die verpflichtende Fähigkeitsprüfung erst mit 25 stattfinden. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner in Kraft, das Angebot werde dann aber noch nicht vollständig in Anspruch genommen werden können, kündigte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher heute an.

Ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht, stellt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) fest. Ist das nicht der Fall, so fehlt auch der Zugang zum AMS. Diese Personen können derzeit nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und hätten später keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Jugendliche mit Behinderung sollen diesen Zugang nun bekommen – indem das Alter für die verpflichtende Prüfung durch die PVA auf 25 angehoben wird. Derzeit findet die Prüfung zumeist im Alter von 15 statt. Nach wie vor können Personen unter 25 freiwillig ein Feststellungsverfahren einleiten.

„Indem wir sicherstellen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden, fördern wir die Inklusion und Teilhabe am Arbeitsmarkt“, sagte Kocher im Vorfeld des „Rats für neue Arbeitswelten“, einem beratenden Gremium beim Wirtschaftsministerium.