EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuch verbieten

Behörden dürfen ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge verbieten. Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, sofern sie der Schaffung eines „vollständig neutralen Verwaltungsumfelds“ diene sowie „allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal“ angewandt werde, entschied das Gericht heute in Luxemburg.

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