Deutsches Gericht: Abhören von „Letzter Generation“ rechtens

Das Amtsgericht München hat Beschwerden von Journalisten gegen die Telefonüberwachung eines Pressekontakts der „Letzten Generation“ zurückgewiesen.

Unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der Klimaaktivisten rechtfertige diesen Eingriff in die Pressefreiheit, teilte das Gericht heute mit. Es sei im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ein „intensiver, allerdings kurzer Eingriff“ gewesen.

Pressetelefon abgehört

Vor etwa fünf Monaten war bekanntgeworden, dass das bayrische Landeskriminalamt auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse, darunter auch ein Pressetelefon der Gruppe, abgehört hatte.

Die Abhöraktion erfolgte damals mit richterlicher Zustimmung des Amtsgerichts München, das seine eigene Entscheidung nach erneuter Prüfung nun bestätigte. Die Maßnahme hatte zu heftiger Kritik geführt.

Beschwerde angekündigt

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen, die die Telefonüberwachung beanstandet hatten, kündigten an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landgericht München I einzureichen.

Beide Organisationen sehen in den Beschlüssen einen Verstoß gegen das Grundrecht der Pressefreiheit. Diese war in der ursprünglichen Anordnung zur Telefonüberwachung das Amtsgericht samt Begründung nicht einmal explizit erwähnt worden.

Das Gericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass journalistisches Arbeiten vertrauliche Kommunikation brauche, hieß es in der Mitteilung der GFF. Von der Telefonüberwachung waren demnach unter anderem Journalisten des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) und der „Süddeutschen Zeitung“ („SZ“) betroffen gewesen.