Gambia: Lebenslange Haft für Angehörigen von Todesschwadron

Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Celle in Deutschland einen ehemaligen Angehörigen einer Todesschwadron aus Gambia heute zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch für Bai L. gefordert, der eine eigene Tatbeteiligung bestritt. Er wurde in allen Belangen für schuldig befunden.

Der Angeklagte war Mitglied einer für illegale Tötungen eingesetzten Einheit des gambischen Militärs. Der zu Prozessbeginn 46 Jahre alte L. soll der Anklage zufolge als Fahrer einer Todesschwadron zwischen 2003 und 2006 im Auftrag des damaligen gambischen Staatspräsidenten Yahya Jammeh an drei Mordanschlägen beteiligt gewesen sein. Bei einer dieser Taten starb ein Korrespondent der Nachrichtenagentur AFP.

Erster Fall seiner Art, der im Ausland verhandelt wurde

Der Beschuldigte kam 2012 als Flüchtling nach Deutschland und wurde im März 2021 in Hannover festgenommen. Nach Gerichtsangaben handelt es sich bei dem Celler Verfahren um den weltweit ersten Prozess gegen mutmaßliche frühere Mitglieder von ehemaligen Sondereinheiten gambischer Streitkräfte, der im Ausland verhandelt wird.

Grundlage ist das Weltrechtsprinzip. Bestimmte Straftaten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in Deutschland auf dessen Basis auch dann verfolgt, wenn weder Deutsche beteiligt waren noch sonstige Verbindungen zur Bundesrepublik bestanden.