Fall „Maddie“: Strafprozess gegen Verdächtigen im Februar

Der deutsche Verdächtige im Fall des vor mehr als 15 Jahren verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann muss ab Februar wegen fünf nicht im Zusammenhang mit dem Fall stehender Sexualverbrechen vor Gericht.

Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Oktober 2022 zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht heute mitteilte.

Der Prozess beginnt am 16. Februar, das Gericht setzte zunächst 29 Verhandlungstage bis Ende Juni nächsten Jahres an. Christian B. werden drei schwere Vergewaltigungen sowie zweifacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Diese Taten soll der derzeit ohnehin wegen eines Vergewaltigungsdelikts im Gefängnis sitzende Deutsche in den Jahren 2000 bis 2017 in Portugal begangen haben.

B. wird von portugiesischen und deutschen Ermittlern auch als Verdächtiger im Fall der im Mai 2007 aus einer Ferienanlage an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwundenen McCann geführt. Sie verschwand, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall niemals aufgeklärt, von dem Mädchen fehlt bis heute jede Spur.