Weitere Auszahlung von Förderungen ab Mitte Dezember

Mehr als 2.700 Unternehmen sollen mit einiger Verspätung jetzt doch noch zu ihren CoV-Hilfsgeldern kommen: Nach der Einigung mit der EU-Kommission wurde nun auch die nationale Richtlinie für Spätanträge erlassen – ab 4. Dezember können die Anträge nun über das Unternehmensserviceportal neu gestellt und bearbeitet werden, wie das Finanzministerium heute mitteilte. Die Auszahlungen sollen Mitte Dezember starten.

Der Hintergrund: Während der CoV-Pandemie hat das Finanzministerium über die Covid-Finanzierungsagentur COFAG rund 15 Milliarden Euro an CoV-Hilfsgeldern an Unternehmen ausbezahlt. Weil die Antragsfristen dafür gegen das EU-Beihilfenrecht verstießen und Erstanträge nach dem 30. Juni 2022 nicht im Einklang mit dem EU-Recht waren, drohten betroffenen Unternehmen sogar Rückforderungen.

Nach der Einigung zwischen Österreich und der EU-Kommission wurde nun die nationale Richtlinie als Rechtsgrundlage für neuerliche Anträge und Auszahlungen erlassen. „Mit der neuen Richtlinie erhalten jene Unternehmen, die aufgrund von Spätanträgen auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen der Europäischen Kommission im Einklang stehen“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) laut Mitteilung.