Russischer TV-Sender für LGBTQ-„Propaganda“ verurteilt

Einen Tag nach dem Verbot der internationalen LGBTQ-Bewegung in Russland hat ein russisches Gericht gestern einen Fernsehsender wegen „Propaganda“ für Schwule, Lesben, Trans- und queere Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt. Laut einem Gericht in St. Petersburg muss der Musiksender AIVA 500.000 Rubel (rund 5.000 Euro) zahlen, weil er das Musikvideo zu dem Lied „Tak krassiwo“ („So schön“) von ESC-Teilnehmer Sergej Lasarew ausgestrahlt hatte, in dem Paare Händchen halten.

Laut dem Gericht sind in einer Szene des Videos die Hände von „zwei verschiedenen Personen desselben Geschlechts“ zu sehen. Diese Geste könnte den Eindruck erwecken, dass diese „Vorlieben“ akzeptabel und „gleichwertig mit der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau“ seien, hieß es weiter. Die Anhörung fand ohne einen Vertreter der Verteidigung statt.

Haftstrafen drohen

In Russland verbietet ein Gesetz, das als Instrument der Unterdrückung angeprangert wird, die „Propaganda“ von „nicht traditionellen sexuellen Beziehungen“. Darin eingeschlossen sind auch Medien, Websites, Bücher und Filme.

Am Vortag hatte die russische Justiz zudem die internationale LGBTQ-Bewegung als extremistisch eingestuft und ein Verbot erlassen. In Russland lebende Schwule, Lesben, Transgender oder queere Menschen müssen nun mit Haftstrafen rechnen.