Edtstadler zog Gewesslers Klimaplan-Entwurf zurück

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat im Oktober den Entwurf des nationalen Klima- und Energieplans (NEKP) nach Brüssel geschickt. Wie der „Kurier“ gestern berichtete, zog aber Europaministerin Karoline Edtstadler den Entwurf zurück. Denn dieser entspreche nicht der österreichischen Position.

Im „Kurier“ hielt das Ministerium von Gewessler fest, dass „selbstverständlich auch die anderen Ministerien“ beim NEKP eingebunden gewesen seien. Doch das Ministerium von Edtstadler habe der EU-Kommission erklärt, dass es sich nicht um den „österreichischen Entwurf“ handle.

Vertragsverletzungsverfahren droht

Aus Edtstadlers Büro hieß es laut dem Medienbericht, dass der Entwurf „nicht final“ mit den anderen Ministerien akkordiert sei. „Wir mussten die Europäische Kommission in Kenntnis setzen, dass es sich lediglich um einen Entwurf des BMK handelt und dieser nicht der österreichischen Position entspricht.“

Nach Angaben des Klimaschutzministeriums werde nun ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Das Ministerium von Edtstadler teilte mit Verweis auf den Verfassungsdienst mit, dass selbst ein „nicht abgestimmter Entwurf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren nicht vermeiden würde“.

Edtstadler: „Keine grünen Alleingänge“

Mit den nationalen Klimaplänen müssen alle EU-Staaten ihren Weg zu den gemeinsamen Zielen der EU beschreiben. Für Österreich bedeutet das: Die Treibhausgasemissionen außerhalb des EU-Emissionshandels müssen bis 2030 um 48 Prozent gegenüber 2005 sinken. Laut dem im Sommer präsentierten Entwurf würden die EU-Klimazielsetzungen derzeit aber noch klar verfehlt.

Noch ist theoretisch Zeit genug für einen NEKP (Periode 2021–2030) auf Zielpfad, denn am 31. Juli 2024 sollte das Papier final an die EU-Kommission übermittelt sein. Das Büro von Gewessler erklärte, dass man den Entwurf weiterhin als Basis für die Klimaschutzpläne nehmen werde. Aus Edtstadlers Büro hieß es: „Es darf keine grünen Alleingänge geben, sondern es braucht den Konsens in der Bundesregierung.“

Auf Anfrage der APA sagte ein Sprecher der EU-Kommission, dass derzeit kein Vertragsverletzungsverfahren geplant sei. Die Kommission prüfe das von Österreich eingereichte Papier bis Jahresende, erforderliche Änderungen müssten bis Juni 2024 nachgereicht werden.