Mehr Geld: Förderanträge für Heizungstausch ausgesetzt

Ab kommendem Jahr soll es deutlich mehr vom Bund für den Heizungstausch weg von fossilen Energieträgern geben. Das kündigte das Klimaschutzministerium von Leonore Gewessler (Grüne) diese Woche an. Die neuen Förderungen müssen noch im Dezember der Umweltförderungskommission zum Beschluss vorgelegt werden, bevor sie ab 1. Jänner 2024 dann gelten.

Auswirkungen haben die neuen Förderungen aber bereits für aktuelle Förderanträge. Die Bewilligung für derzeit laufende Anträge ist derzeit ausgesetzt, wie das Klimaschutzministerium gegenüber ORF.at bestätigte. Zuvor hatte bereits der „Kurier“ darüber berichtet.

„Nachdem die Förderung immer erst nach Abschluss der Umsetzung ausbezahlt wird, gelten immer die Förderrichtlinien bei Genehmigung des Projekts. Aus diesem Grund werden die aktuell laufenden Anträge erst unter den neuen Richtlinien genehmigt – so kommen alle, ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen, automatisch zu besseren und erhöhten Förderungen“, heißt es aus dem Ministerium gegenüber ORF.at.

Auch bereits gestellte Anträge betroffen

Förderanträge, die bereits genehmigt wurden, sind davon allerdings ausgeschlossen. Wo schon Geld geflossen ist, wird es keine Nachzahlung mehr geben. Sehr wohl können von den neuen Regeln aber Anträge profitieren, die bereits in den vergangenen Monaten gestellt wurden – und bei denen die als Abwicklungsstelle fungierende Kommunalkredit den Antragsstellern bereits eine zu erwartende Fördersumme genannt hatte.

Für die Genehmigung ist nämlich nicht die Abwicklungsstelle, sondern das Ministerium zuständig. Und dort werden die Anträge nicht laufend, sondern in bestimmten Abständen en bloc abgearbeitet. Für Antragssteller, bei denen inzwischen die Arbeiten abgeschlossen und die Firmen bereits bezahlt wurden, bedeutet das nun freilich, dass sie noch etwas länger auf ihre Fördergelder warten müssen.

Fördersumme durchschnittlich 75 Prozent der Kosten

Zugleich bedeutet das längere Warten aber eben auch, dass am Ende mehr Geld am Konto landet. Künftig sollen durch Bundes- und Landesförderungen im Schnitt 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung ersetzt werden. Für Haushalte im unteren Einkommensdrittel (bisher waren es nur die untersten 20 Prozent) sollen die gesamten Kosten durch Förderungen gedeckt werden.

Mehr Geld soll es auch für Mehrparteienhäuser geben. So sollen bei dem Umstieg auf ein zentrales Heizsystem bis zu 45.000 Euro Basisförderung des Bundes plus 4.000 Euro pro Wohneinheit ausbezahlt werden. Auch die Förderungen für die thermische Sanierung sollen sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für Mehrparteiengebäude erhöht werden.