BVwG ohne Präsident: Für Kogler „kein haltbarer Zustand“

Seit mehr als einem Jahr ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ohne Präsident. Für Vizekanzler Werner Kolger (Grüne) ist die Situation „kein haltbarer Zustand“, man werde diese Bestellung „lösen“ – wann genau, wollte und konnte der für die Besetzung zuständige Minister gestern aber nicht sagen.

„Es braucht einen entsprechenden Konsens in der Regierung“, sagte Kogler in der Ö1-Interviewreihe „Im Journal zu Gast“. ÖVP und Grüne können sich seit mehreren Monaten nicht auf die Nachfolge von Harald Perl, der mit 1. Dezember 2022 die Pension antrat, einigen, obwohl sämtliche Bewerbungen und fachliche Bewertungen bereits auf dem Tisch liegen.

„Wir werden Schritt für Schritt die Personalfragen abarbeiten. Wir haben die gleiche Frage gehabt bei der Bundeswettbewerbsbehörde“, sagte Vizekanzler Kogler. Man werde die Präsidentenstelle am größten Gericht des Landes auch besetzen. Auf die Frage, wann das sein wird, antwortete Kogler ausweichend.

Kogler will nicht alles kommentieren

Stattdessen sagte er, dass „die Gremien, um die es da immer ging, schon handlungs- und arbeitsfähig sind“. Konkret meint er die Tatsache, dass etwa das BVwG derzeit durch den Vizepräsidenten, Michael Sachs, geleitet wird. Kogler versicherte, dass „wir wirklich darauf schauen, dass hier die Bestqualifzierten zum Zuge kommen.“

Lange Zeit galt die frühere Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, als Favoritin für den Posten. Sie ging aus der Kommissionsbewertung als Erstgereihte hervor. Zuletzt machten aber unbestätigte Gerüchte die Runde, dass sich die Regierung auf Christian Filzwieser, den Drittgereihten, geeinigt habe.

Kogler wiederholte, dass man dem Koalitionspartner „entsprechende Vorschläge“ zur Besetzung der BVwG-Spitze bereits übermittelt habe. Mehr wollte er dazu aber nicht sagen. Kritik wegen der ausbleibenden Besetzung kam von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der Richtervereinigung, zahlreichen NGOs, der Opposition und den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte (OLG).