Spendenabsetzbarkeit: Umstrittene Reform passierte Ausschuss

Trotz Protesten von NGOs hat die Reform der Spendenabsetzbarkeit gestern den Finanzausschuss des Nationalrats passiert. Die Spendenabsetzbarkeit soll damit an die Gemeinnützigkeit der Organisationen generell geknüpft werden, was Verfahrensvereinfachungen bringt und 45.000 Vereine zusätzlich zu potenziellen Profiteuren macht. NGOS befürchten aber, dass zivilgesellschaftlicher Protest zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit führen könnte.

Für die Reform stimmten im Finanzausschuss die Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie die FPÖ, wie die Parlamentskorrespondenz in der Nacht auf heute mitteilte. SPÖ und NEOS stimmten gegen den Entwurf. Die SPÖ befürchtet insbesondere bei Privatschulen, dass Schulgelder durch steuerbegünstigte Spenden ersetzt werden könnten.

Aktivisten orten „Willkür“

Die NGOs waren davor alarmiert: Strafbare Handlungen sollen laut dem Gesetzesentwurf ein Hindernis für die Spendenbegünstigung sein. Mit der aktuellen Fassung könnten allerdings schon verspätete Anmeldungen von Kundgebungen und das Anbringen von Transparenten an Gebäuden zu einer Aberkennung führen, kritisierte Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit bei einer Protestkundgebung vor dem Parlament.

Gemeinsam mit Greenpeace machten sich die Volkshilfe, der Verein Gegen Tierfabriken (VGT), ATTAC und „Fridays for Future“ für eine kurzfristige Änderung des Entwurfes stark. Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte könnten Vereinen und Organisationen künftig ohne Rechtsverfahren mit aufschiebender Wirkung die Spendenabsetzbarkeit entziehen, die Aktivisten und Aktivistinnen orten „Willkür“ und mögliche existenzbedrohende Einbußen.

Verfassungsrechtler warnt

Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte vor Verfassungswidrigkeit gewarnt, da laut Entwurf eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen sei. Der Verfassungsgerichtshof habe aber mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regeln nicht dazu führen dürfen, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstehen.

Bis zum Beschluss nächste Woche im Nationalrat sollen die von Mayer aufgeworfenen Bedenken hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung geprüft werden, betonte das Finanzministerium auf Anfrage. „Klar ist aber, dass die Möglichkeit zur Absetzung nur bestehen kann, wenn es um Organisationen geht, die sich im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates bewegen.“