Pensionsaliquotierung laut VfGH verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Pensionsaliquotierung für verfassungskonform erklärt. Die Bestimmung sei nicht gleichheitswidrig: Der Gesetzgeber kann laut VfGH von einer „Durchschnittsbetrachtung“ ausgehen. Ob das Ergebnis in allen Fällen als befriedigend angesehen wird, ist nicht am Gleichheitsgrundsatz zu messen, teilte der VfGH heute mit.

Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung im Folgejahr. Für jene, die im November und Dezember in Pension gehen, gibt es im Folgejahr gar keine Erhöhung mehr.

„Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers“

Gegen diese Regelung in den Sozialversicherungsgesetzen (ASVG, GSVG, BSVG) hatten sich 69 Abgeordnete der SPÖ und der FPÖ gewendet („Drittelbeschwerde“). Darüber hinaus gab es auch Anträge von Arbeits- und Sozialgerichten sowie Betroffenen; insgesamt handelte es sich um „mehrere hundert Anträge“, so der VfGH.

Es liege „im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers“, „sich bei der ersten Anpassung für ein Modell der Aliquotierung zu entscheiden“, so der VfGH. Der Gerichtshof verweist darauf, dass bereits dadurch Ungleichbehandlungen entstehen, indem alle Pensionen (unabhängig vom Stichtag) jährlich mit 1. Jänner aufgewertet werden – dagegen bestünden keine Bedenken.

Dazu komme, dass der Gesetzgeber die angefochtene Aliquotierung 2023 abgemildert und für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt hat, um unerwünschte Auswirkungen dieses Modells zu begrenzen, so der VfGH.

Bedauern bei SPÖ, FPÖ und Pensionistenverband

Die SPÖ zeigte sich nach Bekanntgabe des Entscheids enttäuscht. Er bedauere es, dass der Gerichtshof den Einwendungen nicht folgte, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch.

Bedauern äußerte auch die FPÖ: „In diesem Fall hat der Verfassungsgerichtshof gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger entschieden. Wir nehmen aber diese Entscheidung klarerweise zur Kenntnis“, sagte FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.

Überrascht zeigte man ich im SPÖ-nahen Pensionistenverband. Der VfGH habe „zum Leidwesen Zehntausender Betroffener“ bekanntgegeben, „dass er die 2023er-Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung für alle, die 2022 in Pension gingen, für verfassungskonform erachtet und diese nicht gleichheitswidrig war“, sagte PVÖ-Präsident Peter Kostelka. Der Spruch des VfGH sei anzuerkennen.