Besserer Schutz für Unionsbürger in Drittstaaten geplant

Die Europäische Kommission hat heute ein Paket zur Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU geschnürt. So sollen EU-Staatsangehörige in Drittländern ohne eigene Botschaft bzw. eigenes Konsulat ihres Landes besser und einfacher Unterstützung von Vertretungen der EU oder anderer EU-Staaten erhalten können.

Mit dem Vertrag von Maastricht trat vor 30 Jahren die Unionsbürgerschaft in Kraft. Jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzt, erhält automatisch auch diese. Zu den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten gehören das Recht auf Nichtdiskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit und die Personenfreizügigkeit.

Auch das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen zählen dazu. Diese Rechte gelten in allen 27 EU-Ländern und sollen mit dem nunmehr veröffentlichten Paket verbessert werden.

Besserer Schutz bei Krisen

Die aktualisierte EU-Richtlinie über konsularischen Schutz soll neben der Nutzung anderer Botschaften auch verstärkte Krisenvorsorge- und Krisenbewältigungsmaßnahmen bringen. Auch die Entsendung gemeinsamer Teams in Krisenzeiten ist geplant.

Ein neuer Leitfaden für die Unionsbürgerschaft soll EU-Bürgerinnen und -Bürger über ihre Rechte informieren – vor allem junge Menschen und neue Unionsbürgerinnen und -bürger.