Arbeitsverpflichtung für Asylwerber: Verwirrung über Vorschlag

Asylwerber und Asylwerberinnen sollen künftig wohl vermehrt zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können. Das Innenministerium sagte, sein Vorschlag sehe etwa eine Reduktion des Taschengeldes bzw. den Erhalt der vollen Höhe nur bei Arbeitswilligkeit vor.

Vorgelegt wurde der Vorschlag den Landesflüchtlingsreferenten bei einer Sitzung gestern jedoch nicht, wie aus dem der APA vorliegenden Protokoll der Unterredung hervorgeht.

Nach der Besprechung in Wien hieß es aus dem Ministerium, die Länder könnten die Vorschläge eigenständig umsetzen, es sei keine Anpassung der bestehenden 15a-Vereinbarung erforderlich. In einigen Bundesländern reagierte man betont verärgert. Von einer „Dunstblase“ sprach etwa Wiens zuständiger Stadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Hacker: Kein Vorschlag präsentiert

Einzig die Möglichkeit der Kürzung des Taschengeldes sei angesprochen worden, und die gebe es schon seit vielen Jahren – wobei Hacker eine Reduktion des Betrags von 40 Euro monatlich ohnehin ablehnt.

Seine Kärntner Amtskollegin Sandra Schaar legte per Aussendung nach. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) habe in seinen Ausführungen zum Bericht an die Konferenzteilnehmenden von einem Arbeitsmodell gesprochen, ohne jedoch auf konkrete Inhalte einzugehen.

Fachleute im Innenministerium zum Thema Grundversorgung seien der Ansicht, dass die Länder selbstständig die vorgeschlagene Reduktion des Taschengeldes realisieren könnten, hieß es in einem Statement aus dem Innenressort zur APA. „Ob landesgesetzliche Bestimmungen betroffen sind, muss jedes Bundesland selbst bewerten.“

Die Flüchtlingsreferenten der Länder hatten sich im September für eine Ausdehnung der Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit ausgesprochen und das Innenministerium um ein Modell gebeten. Dieses liegt nun vor und wird heute beraten.

Im Beschluss der Flüchtlingsreferenten bei ihrer Konferenz in Kärnten vom September wurde das Innenministerium um einen Vorschlag gebeten, der die derzeitige Regelung der gemeinnützigen Arbeit (sie sieht Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen vor) auf gemeinnützige Organisationen ausdehnt.

Eine Reihe von Konsequenzen

Außerdem soll es Konsequenzen bei Verweigerung der Verpflichtung geben: Neben der Reduktion des Taschengeldes (laut Ö1-Radio um die Hälfte) sieht der Vorschlag, der auch der APA vorliegt, auch die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen in den Bundesländern vor (wie es bereits in der Grundversorgung des Bundes üblich ist, etwa in Form von Essensgutscheinen). Auch der volle Erhalt dieser Sachleistungen soll nur möglich sein, wenn Arbeitswilligkeit vorliegt.

Die Debatte schwelt schon länger, die Vorarlberger ÖVP hatte etwa Anfang November einen „Vorarlberg-Kodex“ angekündigt, den Asylwerber unterschreiben sollen und der sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zeigte sich im November offen für diesen Vorschlag, während etwa Tirols Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) das Ansinnen als nicht zielführend und „reinen Theaterdonner“ der ÖVP vor den Wahlen im Jahr 2024 bezeichnete.