Metaller-KV: Einigung über Wettbewerbsklausel

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Metalltechnische Industrie konnten gestern abgeschlossen werden, nachdem sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf eine „Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel“ einigen konnten, teilte der Fachverband der Metalltechnischen Industrie in einer Aussendung mit. Diese sieht – abhängig von der Personalkostenbelastung und dem Betriebserfolg des jeweiligen Unternehmens – Ausnahmen bei der Erhöhung vor.

Eine Formel berechnet die Personalkosten gemessen an der Bruttowertschöpfung (Summe aus Personalkosten, Abschreibung und Gewinn). Je nach Höhe des errechneten Wertes ergibt sich eine Senkung der vereinbarten Ist-Erhöhung um zehn Prozent, gedeckelt jedoch mit 400 Euro. Die Erhöhung kann sich demzufolge in zwei Stufen auf entweder 8,5 Prozent (340 Euro Deckel) oder auf sieben Prozent (280 Euro Deckel) reduzieren.

Hilfe für personalintensive Unternehmen

Mit dieser Klausel soll personalintensiven Unternehmen geholfen werden. Dazu müssen diese bis 22. Dezember 2023 einen Antrag einbringen. Anhand bestimmter Daten sollen sie gegenüber den Sozialpartnern belegen, dass sie die Kriterien erfüllen.

Greift diese Klausel nicht, erhalten die Arbeitnehmer eine mit 400 Euro gedeckelte Ist-Erhöhung um zehn Prozent. Im Schnitt bedeutet das ein Plus von 8,6 Prozent. Die KV-Entgelte steigen wie Zulagen, Diäten und Aufwandsentschädigungen generell um 8,5 Prozent. Und ab 1. November 2024 steigen die Ist-Gehälter um den Verbraucherpreisindex plus einen Prozentpunkt. Entgelte, Zulagen, Diäten und Aufwandsentscheidungen erhöhen sich dann um den Verbraucherpreisindex.