Frau nach Balkonsturz tot: Vorarbeiter verurteilt

Zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung ist ein Vorarbeiter in Salzburg verurteilt worden. Er hatte laut Urteil nicht für die Absturzsicherung beim Austausch eines Balkongeländers gesorgt, weshalb eine Frau tödlich abgestürzt war. Der mitangeklagte Projektleiter wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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