Vier tote Kinder in Australien: Kathleen Folbigg freigesprochen

Nach 20 Jahren im Gefängnis ist eine Frau in Australien vom Vorwurf freigesprochen worden, ihre vier Kinder getötet zu haben. Ein Gericht in Sydney hob heute (Ortszeit) ein 2003 gegen Kathleen Folbigg verhängtes Mordurteil auf. Die Frau, die einst als „Australiens schlimmste Serienmörderin“ bezeichnet worden war, war bereits im Juni begnadigt und aus der Haft entlassen worden. Zuvor hatten neue wissenschaftliche Erkenntnisse starke Zweifel an ihrer Schuld aufkommen lassen.

„Fast ein Vierteljahrhundert lang war ich mit Unglaube und Feindseligkeit konfrontiert“, sagte Folbigg, die stets ihre Unschuld beteuert hatte, nach ihrem Freispruch. „Ich bin dankbar, dass neue Wissenschaft und Genetik mir Antworten darüber gegeben haben, wie meine Kinder gestorben sind.“

Folbigg war 2003 wegen Mordes an drei ihrer Kinder sowie Totschlags an einem vierten Kind verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, die Kinder zwischen den Jahren 1989 und 1999 erstickt zu haben. Das jüngste Kind war 19 Tage alt, das älteste rund 18 Monate.

Kathleen Folbigg
Reuters

Anwälte erwarten „bedeutenden“ Schadenersatz

In Ermangelung forensischer Beweise hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert, es sei äußerst unwahrscheinlich, dass vier Kinder plötzlich und ohne Erklärung gestorben seien. Sie berief sich zudem auf Tagebucheinträge der Mutter, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft als Schuldeingeständnisse verstanden werden konnten.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse legten dann aber in den vergangenen Jahren nahe, dass die Kinder in Folge von seltenen Gendefekten und Geburtsfehlern starben. Unter anderem setzte sich die Australische Akademie der Wissenschaften für Folbigg ein. Die Mittfünfzigerin wurde nach einer eingehenden Überprüfung des Falls im Juni begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen.

Jetzt erfolgte die offizielle Aufhebung des Urteils aus dem Jahr 2003. Folbiggs Anwältin Rhanee Rego sagte in der Folge, ihrer Mandantin stehe nun „bedeutender“ Schadenersatz zu.