Immunität von Sobotka: Ausschuss tagt schon morgen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will gegen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka in einer Steuercausa ermitteln. Ein Ansuchen zur Aufhebung der Immunität von Sobotka ist bereits im Parlament eingelangt. Wie ORF.at erfahren hat, soll der Immunitätsausschuss bereits morgen über den Fall beraten.

„Was erledigt ist, ist erledigt“, sagt SPÖ-Mandatarin und Ausschussvorsitzende Selma Yildirim heute zu ORF.at. Nachdem sie das Ersuchen der WKStA erhalten hatte, habe es umgehend Gespräche mit den anderen Klubs gegeben. Morgen um 8.00 Uhr wird der Ausschuss tagen. Der Termin sei im Einvernehmen mit den anderen Klubs erfolgt, so Yildirim.

Sobotka bestreitet Vorwürfe und will Aufklärung

Gestern hatte das Nachrichtenmagazin „profil“ über das Ersuchen der WKStA berichtet. In der Sache geht es um eine Steuercausa, in der Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid belastenden Schriftverkehr vorgelegt haben soll. Bei der Angelegenheit geht es um eine Prüfung der (mittlerweile aufgelösten) Erwin-Pröll-Stiftung. Laut Schmids Darstellung soll Sobotka hier bei ihm interveniert haben.

Der Nationalratspräsident bestreitet die Vorwürfe vehement. Sobotka will den Immunitätsausschuss bitten, „dem Auslieferungsbegehren so rasch wie möglich zu entsprechen, damit die Behörden endlich den Sachverhalt aufklären können“, hieß es aus seinem Büro gegenüber „profil“.

Abgeordnete genießen Immunität

Abgeordnete des Nationalrats, Mitglieder des Bundesrats und der Landtage genießen grundsätzlich Immunität. Verfolgungshandlungen gegen diese Mandatsträger und Mandatsträgerinnen bleiben unzulässig, solange sie nicht „ausgeliefert“ werden.

Im Fall von Abgeordneten bedeutet das: Der Immunitätsausschuss muss in seinen Beratungen feststellen, ob die vorgeworfene Handlung in einem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten steht. Ist dem nicht so, ist die Verfolgung ohne weitere Entscheidung zulässig. Wird ein politischer Zusammenhang bejaht, ist über die Zulässigkeit der Verfolgung zu entscheiden.