NGO-Kritik: Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit beschlossen

Die Möglichkeit zur Absetzbarkeit von Spenden wird ausgebaut. Die Absetzbarkeit gilt künftig für alle gemeinnützigen Spendenzwecke, damit können etwa auch Kultur- und Sportinitiativen profitieren. Das hat der Nationalrat gestern beschlossen.

Mit einem Abänderungsantrag versuchten die Regierungsparteien noch, Bedenken von NGOs auszuräumen. Doch einige NGOs sehen weiterhin die Gefahr, dass zivilgesellschaftlicher Protest zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit führen könnte.

NGOs sorgen sich um Spendenabsetzbarkeit

Die Koalition war noch auf Bedenken der NGOs eingegangen. Diese hatten kritisiert, dass Vereinen und Organisationen künftig ohne Rechtsverfahren mit aufschiebender Wirkung die Spendenabsetzbarkeit entzogen werden könne. Mit einem Abänderungsantrag sei nun Rechtssicherheit sichergestellt, so die ÖVP.

Doch nicht alle NGOs besänftigt das. Dieser Antrag sei beinahe wirkungslos, kritisierte Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. „Besonders perfide“ sei, dass Beschwerden gegen die Aberkennung nur dann aufschiebende Wirkung hätten, wenn die gleiche Behörde, die die Aberkennung ausspricht, damit auch einverstanden sei.

Greenpeace, aber auch die Volkshilfe, „Fridays for Future“ und der Verein gegen Tierfabriken kritisieren das Gemeinnützigkeitsreformgesetz weiter als „schweren, existenzbedrohenden Angriff auf zivilgesellschaftliche Organisationen in Österreich“.

SPÖ sieht „Orbanisierung“ des Gesetzessystems

Für die Gemeinnützigkeitsreform stimmten im Plenum alle Parteien mit Ausnahme der SPÖ. Der sozialdemokratische Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter sprach zuvor bei der Debatte von „einer Orbanisierung unseres Gesetzessystems“, wenn künftig ein Verwaltungsbeamter im Ministerium entscheiden würde, ob ziviler Protest noch stattfinden dürfe oder nicht. Der Abänderungsantrag ändere gar nichts daran, so Matznetter, der insbesondere den Grünen vorwarf, ihre Seele an den Koalitionspartner zu verkaufen.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verteidigte die Regelung zur Möglichkeit der Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit. Das sei notwendig, um sich vor Missbrauch zu schützen, denn „es geht um Geld der Steuerzahler“, so Brunner. Mit dem Abänderungsantrag sei Rechtssicherheit sichergestellt.