Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka
APA/Eva Manhart
Immunitätsausschuss

Auslieferung von Sobotka empfohlen

Auf Ansuchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat der Immunitätsausschuss im Parlament Freitagvormittag die Aufhebung der Immunität von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) empfohlen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „profil“ geht es um eine Steuercausa rund um die inzwischen aufgelöste Erwin-Pröll-Stiftung.

Die WKStA habe wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Präsidenten des Nationalrats ersucht, heißt es in dem Bericht des Immunitätsausschusses. Dieser habe einstimmig beschlossen, dass zwischen der vorgeworfenen Handlung und der politischen Tätigkeit kein Zusammenhang bestehe.

Daher stellt der Immunitätsausschuss nun beim Nationalrat den Antrag, Sobotkas Immunität aufzuheben und der strafrechtlichen Verfolgung zuzustimmen. Die Abstimmung darüber im Nationalrat steht noch am Freitag auf der Tagesordnung. Abgeordnete des Nationalrats, Mitglieder des Bundesrats und der Landtage genießen grundsätzlich Immunität. Verfolgungshandlungen gegen diese Mandatsträger und Mandatsträgerinnen bleiben unzulässig, solange sie nicht „ausgeliefert“ werden.

WKStA erhielt neue Hinweise

Untersucht werden soll, ob Sobotka rund um eine Steuerprüfung der Erwin-Pröll-Stiftung bei dem früheren Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, interveniert hat. Dazu soll Schmid belastenden Schriftverkehr vorgelegt haben. Konkret handle es sich dabei laut „profil“ um eine vorgelegte Nachricht des ehemaligen Sektionschefs Eduard Müller zur Erwin-Pröll-Stiftung.

Sobotka, seit 2017 Nationalratspräsident, bestreitet die Intervention und beteuert seine Unschuld. Er wolle „ausgeliefert“ werden, um alles zu unterstützen, was zu einer raschen Aufklärung führe. Gegenüber „profil“ hatte es aus seinem Büro geheißen, dass die Vorwürfe falsch seien und auf das Schärfste zurückgewiesen werden. Diese Vorwürfe wurden auch bereits im vergangenen Jahr im U-Ausschuss thematisiert. Dem Bericht zufolge gibt es nun aber neue Chats, die die WKStA dazu bewogen haben, doch weitere Schritte zu gehen.

300.000 Euro vom Land Niederösterreich

Die nach dem 60. Geburtstag des damaligen niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll (ÖVP) gegründete Stiftung sorgte bereits Anfang 2017, kurz vor dem Abgang Prölls, für Schlagzeilen. Damals berichtete der „Falter“, dass das Land Niederösterreich der Stiftung 1,35 Mio. Euro an Fördergeldern zugesagt und davon 300.000 Euro bereits überwiesen hatte.

Weiteres Vermögen der Stiftung stammte laut Prölls Sprecher aus 150.000 Euro an Geldgeschenken anlässlich des 60. Geburtstags des Landeshauptmannes im Dezember 2006. Angeblicher Förderzweck war die Einrichtung einer „Akademie der Förderung des ländlichen Raumes“.

Bericht: Kapitalertragssteuer nachgezahlt

Bei einer Prüfung stellte der Landesrechnungshof aber fest, dass der Finanzabteilung des Landes „keine weiteren Unterlagen zu den schriftlichen Ansuchen der Privatstiftung vorlagen, insbesondere nicht für ein bestimmtes Vorhaben“. Die Förderung wurde bereits 2017 zurückgezahlt.

Bei der Steuerprüfung wollte das Finanzamt laut „profil“ klären, ob es sich um Förderungen oder Subventionen gehandelt habe, da das steuerrechtlich anders zu bewerten sei. 2018 wurde demnach Kapitalertragssteuer nachgezahlt. Die Stiftung wurde inzwischen liquidiert.

Mehrfach Rücktrittsaufforderungen gegen Sobotka

Der Nationalratspräsident wurde bereits von der Opposition mehrfach mit Rücktrittsaufforderungen in Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen zu Interventionen konfrontiert. Sobotka wies alle Vorwürfe zurück. Zuletzt geriet der Nationalratspräsident wegen eines heimlich aufgenommenen Audios in Bedrängnis, auf dem der verstorbene Ex-Justizsektionschef Christian Pilnacek sagte, dass Sobotka versucht habe, auf Justizermittlungen Einfluss zu nehmen.