Klimabonus
ORF.at/Viviane Koth
Rechnungshof

Klimabonus offenbarte Datenlücke

Im Herbst hat die fehlende Auszahlung des Klimabonus an Zehntausende Menschen für einigen Wirbel gesorgt. Ein Prüfbericht vom Rechnungshof (RH) fand nun Lücken bei der Datengrundlage zur Ermittlung der Anspruchsberechtigten. Grund war die „lückenhafte“ Erfassung von Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft im Innenministerium – ein Problem, das zuvor nicht bekannt war und das auch weiterhin „gravierende“ Folgen haben könnte, wie der RH schreibt.

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Klimabonus sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Ausbezahlt werden sollte der Klimabonus bekanntlich per Überweisung oder in Form von Waren- und Wertgutscheinen per Postzustellung.

Bei rund 295.000 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitzmeldung in Österreich konnte das Innenministerium im Juli 2022 allerdings keine Auskunft über den Aufenthaltsstatus geben, so das Prüforgan. Ganze 17 Prozent der in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldeten nicht österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren demnach nicht im Zentralen Fremdenregister erfasst.

RH hat Klimabonus geprüft

Der Rechnungshof hat die Auszahlung von Klimabonus und Energiekostenausgleich geprüft und Verbesserungsvorschläge gemacht. So gibt es Lücken in den Daten zur Ermittlung der Anspruchsberechtigten beim Klimabonus.

Problem bisher nicht bekannt

Teilweise sei das auf historisch bedingte Lücken zurückzuführen, heißt es in dem Bericht. So war eine Erfassung von Bürgerinnen und Bürgern aus dem EWR, dem Europäischen Wirtschaftsraum, und der Schweiz vor 2006 nicht verpflichtend. Aus Sicht des RH sei die Zahl der fehlenden Einträge damit jedoch nicht vollständig zu erklären. Und das Innenministerium habe „nach eigenen Aussagen bis zu diesem Datenabgleich keine Kenntnis über eine Lücke dieses Ausmaßes im Zentralen Fremdenregister“ gehabt.

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht, dass das Innenministerium im überprüften Zeitraum von Jänner 2022 bis März 2023 „keine systematischen Schritte setzte, um diese Lücke zu schließen“ und verweist darauf, dass derartige Lücken im Datenbestand nicht nur im Kontext des Klimabonus zu „gravierenden Problemen“ führen könnten, vor allem wenn man davon ausgehe, dass „antragslose Verfahren und automatisierte Daten– und Registerabgleiche in Zukunft weiter zunehmen“ werden.

Probleme auch mit Kontodaten

Das Klimaschutzministerium, das mit der Abwicklung des Klimabonus befasst war, erhob Kontodaten beim Finanzministerium und bei der Pensionsversicherungsanstalt. Zudem wurden die Bürgerinnen und Bürger mittels Postsendung aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Sofern keine gültigen Kontodaten vorhanden waren, wurde der Klimabonus mit der Post – in Form von Gutscheinen – ausgezahlt.

Der Rechnungshof weist in seinem Bericht darauf hin, dass Unklarheiten bei den Kriterien für das Heranziehen von Kontodaten zu vielen Beschwerden jener Personen geführt hatten, die den Klimabonus per Gutschein anstatt per Überweisung erhielten. Schließlich wurde an 95 Prozent aller Anspruchsberechtigten der Klimabonus in der ersten Auszahlungsrunde im Herbst 2022 überwiesen beziehungsweise wurden Gutscheine per Post zugestellt. Bis Mitte Oktober verschickte das Klimaschutzministerium insgesamt 1,26 Millionen Sendungen mit Waren- und Wertgutscheinen in der Höhe von 603,61 Millionen Euro.

Hoher Aufwand für die Post

Ein Großteil – 68 Prozent – der im Herbst 2022 in der Regel als eingeschriebener RSa-Brief verschickten Klimabonus-Gutscheine wurde bei der Post hinterlegt – davon wurden neun Prozent nicht abgeholt. Diese wurden laut RH an das Klimaschutzministerium retourniert und entwertet. Die betroffenen Anspruchsberechtigten wurden dann seitens des Ministeriums in die zweite Auszahlungsrunde im Februar/März 2023 miteinbezogen.

Klimabonus
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Klimabonus per Gutschein erwies sich als aufwendig

Auch weist der RH darauf hin, dass der Klimabonus 2022 bei der Post AG einen großen Aufwand verursacht habe. Die hohe Zahl von Wertsendungen hätte zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, Personal und Schulungen notwendig gemacht. Der Rechnungshof empfiehlt dem Klimaschutzministerium aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, weitere Maßnahmen zur Steigerung der Überweisungsquote des Klimabonus zu ergreifen und die Zahl der versandten Gutscheine möglichst zu reduzieren.

Beschwerdemanagement überlastet

Der RH hielt zudem kritisch fest, „dass sich das Beschwerdemanagement des Klimaschutzministeriums in den ersten Monaten der Auszahlung des Klimabonus 2022 – trotz kurzfristiger Aufstockung – als unzureichend erwies und dass es lange Wartezeiten in der Hotline bzw. auf die schriftliche Beantwortung von Anfragen zur Folge hatte“. Die wesentliche Ursache des höheren Beschwerdeanfalls sei eben die „unvollständige Auskunft des Innenministeriums zum Aufenthaltsstatus bei einer größeren Anzahl“ von Personen gewesen.

Positiv beurteilte der Rechnungshof, dass die Kosten für die Abwicklung des Klimabonus nur 0,64 Prozent in Relation zu den Transferzahlungen ausmachten. In absoluten Zahlen sind das 26,36 Millionen Euro an Verwaltungskosten. Insgesamt wurden 2022 über den Klimabonus 4,098 Milliarden Euro ausbezahlt.

Hoher Kostenaufwand bei Energiekostenausgleich

Deutlich teurer war der in das Finanzressort fallende Energiekostenausgleich, für den bis Ende März 2023 378,75 Mio. an Transferzahlungen geleistet wurden. Die Kosten pro Transaktion waren dreimal so hoch wie beim Klimabonus.

Zum Energiekostenausgleich merkte der RH auch an, dass bis Ende März 2023 nur 2,97 Millionen Personen einen Antrag gestellt hatten. Das entsprach nur 74 Prozent derjenigen, die das Finanzministerium als anspruchsberechtigt erachtet hatte – und das, obwohl die Antragsfrist aufgrund der geringen Inanspruchnahme verlängert worden war. Auch das Beschwerdemanagement habe sich als unzureichend erwiesen und zu langen Wartezeiten in der Hotline geführt.

NEOS vermisst „treffsichere Maßnahmen“

„Einmal mehr zeigt der Rechnungshof auf, dass die Bundesregierung bei ihren Antiteuerungsmaßnahmen völlig plan- und ziellos mit Steuergeld um sich wirft“, kritisierte NEOS-Wirtschafts- und -Sozialsprecher Gerald Loacker in einer Aussendung. „Anstatt auf treffsichere Maßnahmen zu setzen und die Österreicherinnen und Österreicher nachhaltig zu entlasten, haben ÖVP und Grüne ihre Gießkannenpolitik mit dem Klimabonus auf die Spitze getrieben.“