Klimabonus: RH-Kritik an „lückenhafter“ Erfassung

Der Rechnungshof (RH) hat in einem heute veröffentlichten Prüfbericht zur Abwicklung von Klimabonus und Energiekostenausgleich Lücken bei der Datengrundlage zur Ermittlung der Anspruchsberechtigten beim Klimabonus kritisiert.

Geprüft wurde der Zeitraum Jänner 2022 bis März 2023. Probleme ortete der RH etwa bei der „lückenhaften“ Erfassung von Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft.

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Klimabonus sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Ausbezahlt werden sollte der Klimabonus per Überweisung oder in Form von Waren- und Wertgutscheinen per Postzustellung.

Bei rund 295.000 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitzmeldung in Österreich konnte das Innenministerium im Juli 2022 allerdings keine Auskunft über den Aufenthaltsstatus geben, so das Prüforgan. Sie waren demnach nicht im Zentralen Fremdenregister erfasst.

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht, dass das Innenministerium im überprüften Zeitraum „keine systematischen Schritte setzte, um diese Lücke zu schließen“ und verweist darauf, dass derartige Lücken im Datenbestand nicht nur im Kontext des Klimabonus zu „gravierenden Problemen“ führen könnten.