Erstes Gesetz in rein weiblicher Form passierte Nationalrat

Der Nationalrat hat heute das erste auf Bundesebene in rein weiblicher Form verfasste Gesetz beschlossen. Mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft wird eine vor allem für Start-ups gedachte neue Rechtsform geschaffen, die eine Art Hybridmodell aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) darstellt.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sagte, dass mit dem Gesetz „die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der besten Ideen in diesem Land“ geschaffen würden. Damit solle verhindert werden, dass Gründerinnen und Gründer in andere Länder auswandern.

Nachdem die Gesetze bisher in der Regel nur in der männlichen Form verfasst wurden, auch wenn Menschen aller Geschlechter gemeint waren, sei in diesem Gesetz die rein weibliche Form gewählt worden, um bewusst Gesellschafterinnen, Gründerinnen und Unternehmerinnen sichtbarer zu machen.

Kritik an Inhalt, teils auch an Form

SPÖ und NEOS störte nicht die Form, sondern der Inhalt des Gesetzes. Henrike Brandstötter von den Pinken zeigte sich enttäuscht, dass es mit dem Gesetz nicht gelungen sei, den österreichischen Wirtschaftsstandort zu attraktivieren. Ähnlich sah es die SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher, die überdies bemängelte, dass die Sicherheit zugunsten der Flexibilität aufgegeben worden sei und es Mängel bei der Transparenz gebe.

Die FPÖ übte nicht nur inhaltliche Kritik, sondern hielt fest, dass das Gesetz in rein weiblicher Form für ein eigenartiges „ideologisches Experiment“, mit dem die Gesellschaft transformiert werden solle, verwendet werde.

Die ÖVP, die im Vorfeld ebenfalls die rein weibliche Form des Gesetzes kritisiert hatte, verteidigte ihre Zustimmung. Letztlich hätte die Fraktion die Formulierung „in Kauf genommen, weil es um den Inhalt geht“, sagte die Abgeordnete Bettina Zopf.