Sicherstellung von Handys ohne Richter verfassungswidrig

Die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Das hat der VfGH entschieden. Denn sie verstoße gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Zeit zur Reparatur ist bis 2025.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dieser Entscheidung dem Antrag eines Kärntner Unternehmers stattgegeben, gegen den wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wird.

Die Richter halten fest, dass es ein legitimes Ziel sei, Datenträger sicherzustellen und auszuwerten, um Straftaten zu verfolgen. Auch stelle die rasche Verbreitung neuer Kommunikationstechnologien die Kriminalitätsbekämpfung vor besondere Herausforderungen, doch entsprächen die angefochtenen Bestimmungen der Strafprozessordnung nicht den Anforderungen von Datenschutzgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention.