AK-Klage wegen Energiekostengutscheins abgewiesen

Das Bezirksgericht Feldkirch hat eine von einer Vorarlbergerin eingebrachte Klage gegen die Republik Österreich wegen des Energiekostengutscheins in erster Instanz abgewiesen. Die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK), die die Frau unterstützt, beurteilt die Entscheidung des Gerichts als falsch. Es wurde Berufung eingelegt und ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.

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