Zadic wirft ÖVP-Generalsekretär „Angriff auf Justiz“ vor

Nach der ÖVP-Kritik an einer Weisung des Justizministeriums zur Haftfrage im Ermittlungsverfahren gegen eine Klimaaktivistin geht Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in die Offensive. „Das ist ein Angriff auf die Justiz“, sagte Zadic gestern Abend in der Sendung „Milborn“ auf Puls 24. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker unterstelle der Justiz „politisches Agieren, und das halte ich ehrlicherweise in einem demokratischen Land für nicht in Ordnung“.

Stocker hatte vergangene Woche „dringend Aufklärung über die mutmaßlich ideologisch motivierte Intervention durch eine Weisung von Justizministerin Alma Zadic“ im Fall der deutschen Klimaaktivistin Anja Windl gefordert. Stocker müsse als Jurist „eigentlich wissen, wie das System funktioniert“, sagte nun Zadic.

Zadic sieht Wahlkampf als Motiv für Streit

Eine Beschwerde gegen das Landesgericht hätte keine „Erfolgsaussichten“ gehabt, zu diesem Schluss sei die Fachaufsicht im Justizministerium gekommen. Sie sei dieser Entscheidung gefolgt und habe eben keine politische Weisung erteilt, so die Justizministerin und vermutete den näher rückenden Wahlkampf als Motiv für den jüngsten innerkoalitionären Streit.

Kogler: „U-Haft wäre nicht angemessen und rechtsrichtig gewesen“

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) verwies gestern gegenüber der ZIB2 auf den Beschluss „eines unabhängigen Gerichts“, danach habe die Fachaufsicht im Justizministerium entschieden, dass dieser Beschluss „rechtsrichtig“ sei. „Gegen eine rechtsrichtige Entscheidung wird man nicht berufen“, so Kogler. „Aus guten Gründen“ sei keine U-Haft verhängt worden, so Kogler, weil das Gericht auf „gelindere Mittel“ verwiesen hätte, so Kogler.

Eine U-Haft „wäre nicht angemessen und rechtsrichtig gewesen“, so Kogler. Entsprechend könne man „nicht eine Justizministerin auf die Reise schicken und sagen, sie soll das einfangen“, so Kogler. In dieser Sache werde viel „zusammenkonstruiert“, man wisse, „woher das kommt“. „Wir sind alle Opfer von diesem komischen Getöse, das da losgetreten wird“, so Kogler – man dürfe nicht den Jargon von „nicht besonders wohlwollenden Semijuristen“ übernehmen.

Bei der Weisung ging es um eine mögliche Verhängung der U-Haft für die deutsche Klimaaktivistin. Nachdem ein Antrag der Anklagebehörde auf Verhängung der U-Haft vom Wiener Landesgericht für Strafsachen abgewiesen worden war, wollte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einreichen. Der Staatsanwaltschaft wurde aber die Weisung erteilt, vom Einbringen einer Beschwerde Abstand zu nehmen, das Thema U-Haft war für Windl damit vom Tisch.