Polens Parlament: Justizumbau durch PiS verfassungswidrig

Nach dem Regierungswechsel in Polen hat das Parlament den Umbau des Landesjustizrats durch die vorherige Regierung als verfassungswidrig eingestuft. Drei Beschlüsse des Parlaments aus den Jahren 2018, 2021 und 2022 über die Wahl von Richtern zu Mitgliedern des Landesjustizrats seien „unter grobem Verstoß gegen die Verfassung der Republik Polen“ verabschiedet worden, hieß in einer gestern verabschiedeten Resolution.

Wegen der umstrittenen Justizreformen der mittlerweile abgelösten nationalkonservativen PiS-Regierung lag Warschau jahrelang im Clinch mit Brüssel. Die EU-Kommission klagte das Land mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und blockiert noch milliardenschwere Pandemiehilfen. Die seit einer Woche amtierende proeuropäische Regierung von Donald Tusk kündigte an, die Justizreformen der PiS rückgängig zu machen.

Im Streit mit Brüssel ging es unter anderem auch um die geänderte Zusammensetzung des Landesjustizrates, dessen Aufgabe es ist, Richter zu ernennen. 2018 hatte die PiS seine ursprüngliche Zusammensetzung so geändert, dass die Mehrheit der Mitglieder nicht mehr von anderen Richtern, sondern vom Parlament ernannt wurde. Der EuGH kritisierte, dadurch gebe es berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit des Landesjustizrats.