Akten für U-Ausschuss: SPÖ und FPÖ wenden sich an VfGH

SPÖ und FPÖ wollen in ihrem COFAG-U-Ausschuss auch Einsicht in Unterlagen von staatsnahen Unternehmen wie der ÖBAG und der BIG erhalten.

Diese Forderung fand beim Geschäftsordnungsausschuss zur Einsetzung der beiden geplanten U-Ausschüsse – auch die ÖVP hat einen beantragt – vergangene Woche keine Mehrheit, die beiden Oppositionsparteien haben sich daher heute mit ihrer Forderung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Der VfGH wird voraussichtlich im Jänner über den Antrag entscheiden.

Ein Viertel der Mitglieder des Nationalrats – von der SPÖ und der FPÖ – beantragte beim VfGH die Feststellung, dass der Umfang des Beweisbeschlusses des Geschäftsordnungsausschusses zum COFAG-U-Ausschuss nicht hinreichend sei.

ABBAG, ÖBAG, BIG und BBG nicht enthalten

Nicht im Beweisbeschluss enthalten und daher nicht zur Vorlage von Akten und Unterlagen verpflichtet sind die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG), die Österreichische Beteiligungs-AG (ÖBAG), die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und die Bundesbeschaffung GmbH (BBG).

Diese Unterlagen seien jedoch für die Aufklärung bedeutsam. Auch stoßen sich SPÖ und FPÖ laut VfGH-Aussendung daran, dass die Mehrheit des Geschäftsordnungsausschusses ihre Entscheidung nicht begründet habe.

NEOS fixiert Team für U-Ausschüsse

Ihr U-Ausschuss-Team fixierte unterdessen auch NEOS. Yannick Shetty und Nikolaus Scherak werden gemeinsam in beiden U-Ausschüssen tätig sein. „Wir erwarten nicht viel Neues von diesen beiden U-Ausschüssen“, sagte der stellvertretende Klubobmann Scherak gegenüber der APA.