Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber ist durch die unter Schwarz-Blau eingerichtete Bundesbetreuungsagentur (BBU) nicht hinreichend gesetzlich abgesichert, wodurch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt wird. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Gesetzesprüfungsverfahren entschieden, wie gestern bekanntwurde.