Bahn-Sozialpartner sorgen sich um Direktvergaben

In Österreich verstärken Bahnvertreter von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ihren Widerstand gegen einen georteten „Privatisierungswahn“ der EU-Kommission bei den Eisenbahnen.

Grund ist eine eigentlich rechtsunverbindliche Leitlinie der EU zu Vergaben im gemeinwirtschaftlichen Bahnbereich. Sie besagt, dass Ausschreibungen Direktvergaben vorzuziehen seien. Dabei sind Direktvergaben rechtlich gedeckt und sicherten den Bahnverkehr in Österreich, so die Sozialpartner.

Das wird auch in einem Schreiben an politisch Verantwortliche, das der APA vorliegt, untermauert. Zudem bestätigen zwei Gutachten die Rechtmäßigkeit der Direktvergaben bei „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“.

Sozialpartner: Direktvergaben sichern Schienenverkehr

Die Verordnung sehe Direktvergaben eindeutig vor. Doch die Auslegungsleitlinie zur Verordnung stelle das in Zweifel und solle Ausschreibungen fördern, lautet die Kritik. Es sei nur vorgesehen, dass Ausschreibungen ebenso möglich seien – aber eben nicht den Direktvergaben vorzuziehen.

„Die Politik soll nun alle Stakeholder darauf aufmerksam machen, dass die Auslegungsleitlinie zur entsprechenden Verordnung nicht anzuwenden ist“, fordern WKÖ-Spartenobmann Thomas Scheiber von den Innsbrucker Verkehrsbetrieben und Gerhard Tauchner von der Gewerkschaft vida im Gespräch mit der APA.

Denn die Direktvergaben sicherten den Schienenverkehr erst ab. Ausschreibungen erfolgten hingegen oft erst, wenn es einen Bedarf gebe, dauerten extrem lange, böten Unsicherheiten. So gebe es viel zu wenige Unternehmen, die sich überhaupt bewerben könnten.