Persönlicher Feiertag: Antrag bis 29. Dezember möglich

Seit 2019 ist der Karfreitag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit evangelischer, methodistischer und altkatholischer Religionszugehörigkeit kein offizieller Feiertag mehr. Seither gibt es die Möglichkeit, einen persönlichen Feiertag pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Bis 29. Dezember ist ein Antrag noch möglich.

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