X muss Inhaltsmoderation in Kalifornien offenlegen

Elon Musks Onlineplattform X (Twitter) ist jetzt mit dem Versuch gescheitert, ein kalifornisches Gesetz zu blockieren. Das Gesetz verlangt von Social-Media-Unternehmen, öffentlich zu erklären, wie sie bestimmte Inhalte auf ihren Plattformen moderieren.

X hatte im September gegen das kalifornische Gesetz zur Inhaltsmoderation geklagt, da es das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung und der kalifornischen Staatsverfassung verletze.

Halbjährliche Berichte

Das Gesetz verlangt von Social-Media-Unternehmen mit hohem Bruttojahresumsatz die Herausgabe halbjährlicher Berichte. Darin müssen sie ihre Praktiken der Inhaltsmoderation beschreiben und Daten über die Anzahl der beanstandeten Beiträge bereitstellen. Zudem müssen die Unternehmen darüber informieren, wie sie auf beanstandete Beiträge reagiert haben.

Richter: Nicht ungerechtfertigt

US-Bezirksrichter William Shubb wies den Antrag von X gegen das Gesetz aufgrund des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer achtseitigen Entscheidung ab. „Zwar scheint die Meldepflicht eine erhebliche Belastung für Social-Media-Unternehmen darzustellen, doch scheint sie nicht ungerechtfertigt oder unangemessen beschwerlich im Sinne des ersten Verfassungszusatzes zu sein“, schrieb Shubb.

X ist weltweit wegen seiner Regeln zur Inhaltsmoderation in die Kritik geraten. Viele Unternehmen haben ihre Werbung deswegen auf der Plattform eingestellt.