Gewaltschutz: Fast 12.000 Gefährder vorgeladen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vor wenigen Tagen bestätigt, dass im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt die verpflichtende sechsstündige Präventionsberatung für Gefährder – in rund 90 Prozent der Fälle handelt es sich um Männer – verfassungskonform ist.

Im heurigen Jahr (Stand: 30. November) sind bereits 11.565 Personen zur Gewaltprävention vorgeladen worden – deutlich mehr als im Vergleichszeitraum 2022, als dieses Instrument bei 10.940 ergriffen wurde.

Zuwächse auch bei Betretungsverboten

Seit Herbst 2021 gibt es neben den Betretungs- und Annäherungsverboten sowie den sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen zusätzlich die Möglichkeit, gewaltbereite bzw. gewalttätige Männer zu Beratungsterminen zu verpflichten, um deren Partnerinnen bzw. Familien vor zukünftigen Tätlichkeiten und Misshandlungen zu schützen.

Auch bei den Betretungsverboten sowie den Fallkonferenzen gab es heuer Zuwächse. Bis 1. Dezember 2023 wurden 13.847 Betretungsverbote ausgesprochen, um 509 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. 225 Fallkonferenzen sind in den ersten elf Monaten des Jahres abgehalten worden, im Vorjahr waren es im selben Zeitraum 185 und 209 im gesamten Jahr.

„Anzeigeverhalten geändert“

„Die Zahlen steigen nicht unbedingt deshalb, weil die Gewalt per se mehr wird. Das Anzeigeverhalten hat sich geändert“, stellte dazu der Sprecher des Bundeskriminalamts, Heinz Holub-Friedreich, klar. Das Vertrauen in die Polizei sei vorhanden, weshalb vermehrt Anzeigen gegen gewalttätige Übergriffe im familiären Bereich erstattet würden: „Dadurch wird das Dunkelfeld verkleinert.“

SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner sprach von „dramatischen Zahlen“. Diese sollten für die Bundesregierung Anlass genug sein, „endlich einen nationalen Aktionsplan Gewaltschutz umzusetzen“, so die Abgeordnete. Es sei zu begrüßen, dass die Hochrisikokonferenzen zugenommen haben, letztendlich brauche es aber eine Gesamtstrategie der Bundesregierung.