Irreführende Titel: Presserat erhält viele Beschwerden

Den Presserat erreichen immer mehr Beschwerden von Leserinnen und Lesern wegen irreführender oder missverständlicher Überschriften. Das Selbstkontrollorgan nahm das heute zum Anlass, gewisse Medien zu mehr Achtsamkeit zu ermahnen. Denn Schlagzeilen würden „offenbar gezielt für ‚Clickbaiting‘ eingesetzt“, um die Zugriffszahlen zu steigern.

Der Senat zwei des Presserats betonte, dass es in Überschriften zu Verkürzungen, Zuspitzungen oder auch Raffungen kommen darf, solange im Text die genauen Umstände aufgeklärt werden. Eine Grenze sei jedoch bei inkorrekten Darstellungen des Sachverhalts zu ziehen. Zusehends würden Schlagzeilen „bewusst zweideutig“ angelegt.

Beispiele für irreführende Titel

Als Beispiel wurde in einer Aussendung etwa die Überschrift „Klima-Kleber werben Wiener mit Geldformular an“ angeführt. Im dazugehörigen Beitrag wurde allerdings lediglich über einen Fragebogen der „Letzten Generation“ berichtet, in dem unter anderem auf die Möglichkeit einer Spende an die Protestbewegung hingewiesen worden war.

Oder: „Ohnmachtsanfall! Biden muss Rede unterbrechen“. Bei Lektüre des Artikels stellte sich dann jedoch heraus, dass Biden zwar eine Rede unterbrechen musste, aber nicht aufgrund seiner Gesundheit, sondern wegen eines Ohnmachtsanfalls einer zuhörenden Studentin.