Neuerungen bei BHS-Matura und im Studium

Das neue Jahr bringt Neuerungen bei der Matura und im Studium. Konkret geht es um die Zentralmatura in Mathematik an den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS), die am 7. Mai stattfindet.

Beurteilungsschlüssel wird angepasst

An den AHS wurde wegen stark schwankender Mathematikergebnisse die Struktur der Prüfung schon ab 2020 angepasst, nun zieht man bei den Klausuren in Angewandter Mathematik an den BHS nach.

Der Beurteilungsschlüssel wird an jenen der AHS angepasst und die Vergabe von halben Punkten, die sich laut Ministerium an den Gymnasien bewährt hat, auch an den BHS flächendeckend eingeführt. Außerdem sind nunmehr 42 Aufgabenstellungen statt 48 zu lösen.

An den BHS geht außerdem jenes Projekt weiter, bei dem die Schülerinnen und Schüler von Beginn an bei der Lehrplangestaltung mitreden können. 2023 konnten die Jugendlichen an kaufmännischen Schulen ihre Wünsche einbringen, als Nächstes sind die Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) dran.

Änderungen bei Mindeststudienleistung

Ernst wird es unterdessen für jene Studierenden, die an der Uni nicht so schnell vorankommen wie verlangt: Seit dem Wintersemester 2022/23 müssen Anfängerinnen und Anfänger von Bachelor- und Diplomstudien in den ersten beiden Studienjahren mindestens 16 ECTS-Punkte nachweisen.

Diese Frist wird nun mit dem Ende des Sommersemesters 2024 erstmals schlagend. Das ist knapp ein Achtel der vorgegebenen Regelstudienzeit.

Wer die Mindeststudienleistung nicht erbringt, verliert die Zulassung an dieser Uni im betreffenden Fach und kann sie erst nach zwei Jahren wieder beantragen. An anderen Einrichtungen kann das Fach sofort weiter belegt werden. Studierende mit Behinderung sind von der Mindeststudienleistung ausgenommen.