Bildungsbonus für AMS-Schulungsmaßnahmen wird erhöht

Beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen haben ab 2020 zuzüglich zum Arbeitslosengeld einen Bildungsbonus erhalten, wenn sie an Schulungsmaßnahmen teilgenommen haben. Ab einer Schulungsdauer von vier Monaten gab es monatlich rund 190 Euro zusätzlich. Dieser Bonus soll nun ab 2024 als „Schulungszuschlag neu“ unbefristet verlängert und ausgebaut werden, teilte das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft gestern mit.

„Teilnehmerinnen und Teilnehmer an AMS-Schulungen erhalten mit dem Schulungszuschlag neu eine gestaffelte Förderung, je nach Qualifizierungsdauer, die jene des Bildungsbonus deutlich übersteigt. Zusätzlich wird der Schulungszuschlag NEU valorisiert, also an die jährliche Inflation angepasst und damit wertgesichert“, wurde ÖVP-Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher zitiert.

Längere Aus- und Weiterbildungen sollen forciert werden

Das Ziel sei, beim AMS gemeldete Personen zu längeren Aus- und Weiterbildungen zu ermutigen. „Denn gerade bei längeren Ausbildungen spielt die Höhe der Existenzsicherung eine besondere Rolle hinsichtlich der Entscheidung für die Ausbildung. Mit einer zeitlichen Staffelung entsprechend der Ausbildungsdauer soll die Absolvierung von längeren Qualifizierungsmaßnahmen erleichtert und Drop-out-Quoten reduziert werden“, so Kocher.

Der „Schulungszuschlag neu“ umfasst eine dreistufige Förderung. In der Stufe 1 erhalten Schulungsteilnehmer rund 75 Euro pro Monat. Diesen erhalten Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer beim Start einer Schulungsmaßnahme unabhängig von ihrer Dauer.

Ab einer Schulungsdauer von mindestens vier Monaten gibt es in der Stufe 2 eine Förderung von rund 224 Euro pro Monat. Dauert eine Schulungsmaßnahme mindestens zwölf Monate, gibt es in der Stufe 3 einen Zuschlag von 374 Euro monatlich.

NEOS: Nicht zielführend

NEOS-Sozial- und Wirtschaftssprecher Gerald Loacker nannte die angekündigte Maßnahme nicht zielführend: „Wenn ein Arbeitssuchender zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch eine Schulung bezahlt bekommt, so ist das bereits eine Extraleistung des AMS. Wenn dem Arbeitssuchenden aber zusätzlich für eine Schulung noch Geld bezahlt wird, macht das eine rasche Arbeitsaufnahme unattraktiv.“