Villa von Rene Benko in Innsbruck
ORF
Pfändung

Benkos Villa hinterlässt offene Fragen

Die Republik will die von Investor Rene Benko privat genutzte Villa in Innsbruck wegen offener Steuerbeträge pfänden. Die Privatstiftung, die hinter der Betreibergesellschaft der Villa steht, wies die Vorwürfe zurück. Aufgrund der Geheimhaltungspflicht gibt das Finanzressort keine Auskunft zum Verfahren. Am Dienstag wurde aber versucht, Hintergründe zu klären. Offene Fragen bleiben aber trotzdem.

Benko steht derzeit mit seinem Signa-Imperium im Fokus der medialen Öffentlichkeit. Die private Villa betrifft in erster Linie eine Gesellschaft. 2016 wurde das ehemalige Schlosshotel Igls von der Schlosshotel Igls GmbH gekauft. Das Hotel wurde abgerissen, an seiner Stelle entstand ein Luxusanwesen, in dem Benko wohnen soll. Hinter der Gesellschaft steht Benkos Laura-Privatstiftung. Ende Dezember wurde nun bekannt, dass die Republik Österreich die Villa pfänden will.

Zunächst hieß es, die Gesellschaft soll mehr als zwölf Millionen Euro an Umsatzsteuer schuldig geblieben sein. Gegenüber ORF.at wies die Privatstiftung die Vorwürfe zurück. Im Zuge der Errichtung des Neubaus sei Mehrwertsteuer abgeführt worden, später habe man sich das Geld „ordnungsgemäß“ über die Vorsteuer zurückgeholt, so die Stiftung. Die Finanzverwaltung sei aber der „einseitigen Ansicht, dass die bereits erstatteten Vorsteuern zurückzuzahlen seien“. Die Gründe für die Rückforderungen sind noch unklar.

Debatte über Vorsteuer

Am Dienstag meldete sich der Sprecher von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) auf der Plattform X (Twitter) zu Wort, nachdem der Ressortchef in sozialen Netzwerken bereits aufgefordert wurde, Stellung zur neuen Causa zu beziehen. Man könne auf den konkreten Fall wegen der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht nicht näher eingehen, aber er vermittelte Details über die Möglichkeiten, aus welchen Gründen ein Finanzamt eine Vorsteuer zurückholen könnte.

Grundsätzlich könnten sich Unternehmen die Vorsteuer zurückholen, „wenn eine Liegenschaft gewerblich genützt wird“, so der Sprecher. Wenn das Finanzamt im Zuge einer Prüfung aber meint, dass es sich nicht um eine gewerbliche Nutzung handelt, dann werde aus der abgezogenen Vorsteuer eine Umsatzsteuerschuld. Auch auf die Pfändung ging der Sprecher näher ein, ohne den Fall der Privatvilla zu erwähnen.

„Besteht aus Sicht der Finanz die Gefahr, dass die Einbringlichkeit der USt-Schuld gefährdet sein könnte, dann kann es im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sein, dass auf die betroffene Liegenschaft eine Pfandrechtsvormerkung eingetragen wird“, so der Sprecher. Der Leiter der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, sagt im Ö1-Journal, dass er sich ganz sicher sei, dass die Abgabenverwaltung in der aktuellen Causa „sehr sorgfältig“ vorgegangen sei.

Der Knackpunkt in diesem Fall könnte sein, dass Benko selbst die Villa, die der Gesellschaft seiner Privatstiftung gehört, bewohnt haben soll. Ein Finanzrechtsexperte sagt zu ORF.at, dass sich eine Gesellschaft die Umsatzsteuer zurückholen könnte, wenn etwa eine Weitervermietung angedacht ist und durch den neuen Mieter Umsatzsteuersummen an den Staat gehen. Stellt das Finanzamt aber im Zuge einer späteren Prüfung fest, dass die Vermietung nicht „fremdüblich“ war, kann das Recht auf Vorsteuerabzug verfallen.

Das sei etwa dann der Fall, wenn der Mieter ein Familienmitglied ist und deshalb weniger gezahlt hat als ein Dritter je zahlen würde. Aber freilich dürfe auch ein Gesellschafter jener Gesellschaft, der das Gebäude gehört, darin wohnen – sofern es unter „fremdüblichen“ Bedingungen geschieht, so der Experte, ohne auf die Causa konkret einzugehen.

Peschorn fordert Transparenz von Signa

Abgesehen vom Fall der Privatvilla, aber mit Blick auf die Signa-Gruppe von Benko verlangte Peschorn volle Transparenz. Damit die Gläubiger, darunter auch die Republik Österreich, dem Sanierungsplan zustimmen, müsse jetzt bei Signa alles offengelegt werden, forderte der Leiter der Finanzprokuratur. „Es ist nun die Stunde der Transparenz, es muss alles auf den Tisch.“

Nach der Signa-Holding, der Dachgesellschaft, wurde zuletzt auch für die operativen Töchter und Flaggschiffe der Gruppe, Signa Prime und Signa Development, ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung am Handelsgericht Wien eröffnet. Signa Prime umfasst die wichtigsten Immobilien, darunter das KaDeWe in Berlin, das Alsterhaus in Hamburg, das Oberpollinger in München und den im Bau befindlichen „Elbtower“ in Hamburg sowie das Kaufhaus Lamarr in Wien. Die Gläubigerforderungen sollen zu 30 Prozent befriedigt werden. Für die Annahme des Sanierungsplans muss die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.

„Wir müssen wissen, was es für Ansprüche gibt. Wir müssen wissen als Gläubiger, wie die Geschäftsführung stattgefunden hat, welche Verantwortlichkeiten geltend zu machen sind gegenüber Organen, aber auch gegenüber Beratern, Aufsichtsräten und Beiratsmitgliedern“, sagte Peschorn. Erst danach könne man entscheiden, ob man zustimmen wird oder nicht. „Aber da ist noch ein weiter Weg vor uns.“